Nein zur Zone für Wohnexperimente: Einsprache gegen den Zonenplan Riedbach

Gemeinsame Einsprache der Vereinigung BernAktiv, des Bundes der Steuerzahler und der SVP Bümpliz und Umgebung.

Per Einschreiben an: Präsidialdirektion der Stadt Bern, Generalsekretariat / Fachbereich Recht, Erlacherhof, 3000 Bern 8    >> Einsprache als PDF-Datei

Sehr geehrte Damen und Herren

Die obenerwähnten drei Organisationen lehnen die Schaffung einer Zone für Wohn-experimente in Riedbach gemäss Planauflage Plan Nr. 1413 / 3 vom 11.10.2011 mit Umzonung von der Landwirtschaftszone in eine Zone für Wohnexperimente aus folgenden Gründen klar und unmissverständlich ab und erhebt hiermit fristgerecht Einsprache. Wir sind zudem sehr erstaunt, dass wir trotz teilweise bereits früherer Eingaben bis heute nie direkt von Ihnen informiert wurden.

Der Erläuterungsbericht informiert fälschlicherweise, dass sich in unmittelbarer Nachbarschaft zur geplanten „Zone für Wohnexperimente“ einzig eine Schiess- und Zivilschutzanlage befindet. Richtig ist, dass rund 10 Familien, zwei davon mit Kindern (ab Frühjahr 2013 drei), in unmittelbarer Nähe zur „Zone für Wohnexperimente“ leben und ca. 40 – 50 Familien in der näheren Umgebung.

Zur beabsichtigten Zonenplanänderung

1. Die Parzelle für die geplante „Zone für Wohnexperimente“ (6‘000 m2) sowie ein grosser Teil der im Zonenplan enthaltenen Schiess- und Zivilschutzanlage Riedbach (ca. 5‘000 m2) sind der Fruchtfolgefläche (FFF) zugeordnet. Gemäss Vorprüfungsbericht des Kantons werden diese Parzellen nicht aus der FFF entlassen. Mit der geplanten „Zone für Wohnexperimente“ entspricht die Nutzung der betroffenen Parzelle nicht mehr der Bestimmung, für welche sie der FFF zugeordnet wurde.  FFF sollen vor Überbauung geschützt werden und der langfristigen Versorgungssicherung der Bevölkerung erhalten bleiben. Zudem sind FFF das agronomisch wertvollste Kulturland, welches für die landwirtschaftliche Nutzung geeignet ist.

2. Die Erschliessung erfolgt mit Werkleitungen (Elektro, Wasser, Abwasser) und mit Betonfundamenten, Zufahrtswegen etc. Dadurch erfolgt eine bodenverändernde Nutzung und die FFE wird langfristig einer Nutzung zugunsten der Versorgungssicherheit entzogen. Zudem werden die aufgestellten Hütten sowie Bau- resp. Wohnwagen zwangsläufig Bodenverdichtungen und -belastungen verursachen. Die „Grundsätze für den Umgang mit Fruchtfolgeflächen“ sind im Kantonalen Richtplan, geregelt (Massnahme A_06). Daraus ist ersichtlich, dass eine Beanspruchung einer FFF nur gewährt werden kann, wenn die darin enthaltenen Punkte kumulativ erfüllt werden. Der Zonenplan Riedbach erfüllt diese Voraussetzung nicht.

3. Die Zone für Wohnexperimente ist zeitlich nicht befristet und es ist unklar, wer die Zone nutzen darf. Durch das Western union point Anbieten der neuen Zone wird ein Bedürfnis geschaffen, welches die Steuerzahler zu bezahlen haben. Dies ist inakzeptabel.

4. Schiess- und Zivilschutzanlage Riedbach: Diese Anlagen wurden aufgrund rechtskräftiger Baubewilligungen gebaut und seither zweckbestimmt betrieben. Die Rechtsgültigkeit dieser Anlagen wird nicht in Frage gestellt. Eine Einzonung kann nur geltend gemacht werden, wenn diese Anlagen künftig wesentlich anders genutzt und dies auch ausreichend begründet werden kann, was jedoch im Zusammenhang mit der Schiess- und Zivilschutzanlage Riedbach nicht der Fall ist. Zudem lehnte das AGR eine Einzonung bereits im Jahr 2008 ab, eine Planbeständigkeit dauert 10 – 15 Jahre.

Wir weisen zudem darauf hin, dass auch die heutige Überbauung Zaffaraya bereits illegal und nicht zonenkonform ist und nur dank der schützenden Hand des Stadtpräsidenten momentan von den nötigen und bereits angekündigten Schritten durch den Regierungsstatthalter verschont wird.

Für die heutigen Bewohnerinnen und Bewohner von  Oberbottigen und Riedbach sowie auch von Frauenkappelen würde sich die Wohnqualität durch diesen unerwünschten Zuzug von „Nomaden“ massiv verschlechtern.

Im Grossen Rat wird der Unterzeichnende zudem Anfang Jahr eine Motion eingeben, welche die Schaffung von alternativen Hüttendorfzonen bzw. Zonen für Wohnexperimente im ganzen Kantonsgebiet untersagt.

Mit freundlichen Grüssen

SVP Bümpliz und Umgebung
Bund der SteuerzahlerBern
Vereinigung BernAktiv

Thomas Fuchs, Präsident
alt Nationalrat und Grossrat
079 302 10 09

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